©ADAC Juristische Zentrale 2020
Nachdruck nicht gestattet
ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Fahrrades
Wichtig: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Fahrrädern. Wenn ein
»Unternehmer« ein gebrauchtes Fahrrad verkauft, ist der in diesem Vertrag enthaltene ‚Ausschluss der
Sachmängelhaftung unwirksam. Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
Vorsicht: Das muss nicht unbedingt ein gewerblicher Händler sein. Das kann z. B. auch ein selbstständiger
Handwerker, Arzt oder Freiberufler sein, der sein überwiegend gewerblich genutztes Fahrrad verkauft.
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrrades kann man durchaus Geld sparen.
Zunächst sollte man sich einige Fragen stellen:
1. Welches Fahrrad ist für mich das richtige? Es gibt folgende Kategorien:
- Stadträder: für den reinen Straßeneinsatz (Citybikes, Hollandrad, Trekkingräder)
- Rennräder: für den sportlichen Straßeneinsatz (hohe Geschwindigkeiten und hohe Übersetzung)
- Mountainbikes: für den Einsatz im Gelände (Hardtail, Fully oder Fatbike)
- Spezialräder:r spezielle Bedürfnisse (Lastenrad, Dreirad, Liegerad)
- Elektrofahrräder (vgl. ADAC Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrräder)
2. Wie alt ist das gebrauchte Fahrrad?
3. Wie viel Geld möchte ich ausgeben?
4. Was hat das Fahrrad neu gekostet und wie welche Ausstattung hatte es als neues Fahrrad?
Bei der Ermittlung des Wertes eines gebrauchten Fahrrades gibt es eine gängige Faustformel: Nach
dem Neukauf verliert das Fahrrad ca. 20% des Werts. Danach halbiert sich alle zwei Jahre der
Wert des Fahrrades erneut. Gut gepflegte und gewartete Marken-Fahrräder können aber auch noch
nach Jahren durchaus 50% des ursprünglichen Kaufpreises erzielen.
Tipps für den Kauf - Checkliste:
Sie sollten ein Fahrrad nicht ungesehen kaufen. Machen Sie eine Probefahrt!
Achten Sie dabei besonders auf folgende Punkte:
Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie? Fährt das Rad geradeaus?
Testen Sie die Schaltung und prüfen Sie die Kassette!
Funktionieren die Bremsen? Reifen, Bremsbeläge und Bremsschläuche prüfen!
Passt Ihnen die Geometrie und die Größe des Fahrrades?
Sind das Tretlager und die Steuerkette leichtgängig?
Achten Sie auf Rost, Kratzer Risse im Rahmen (Unfall)?
Fragen Sie nach dem Serviceheft und prüfen Sie die Einhaltung der Serviceintervalle!
Vorsicht: Ist das Fahrrad besonders günstig, könnte es sich um ein gestohlenes Rad handeln.
Tipps für den Verkauf Checkliste:
Ein sauberes, gepflegtes Fahrrad verkauft sich besser. Es lohnt sich in Verschleißteile, wie Sattel und
neue Griffe zu investieren.
Lassen Sie das Fahrrad vom Händler prüfen oder lassen Sie einen Service durchführen.
Weisen Sie den Käufer auf Schäden und Unfälle hin.
Wichtig ist ein gutes aktuelles Anzeigenfoto! Achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
Stellen Sie keine Herstellerfotos ein. Das Foto soll den Ist-Zustand dokumentieren.
©ADAC Juristische Zentrale 2020 Nachdruck nicht gestattet
ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf
eines gebrauchten Fahrrades
Vertragsformular bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Bei Unsicherheiten „keine Angaben“ ankreuzen.
Privater Verkäufer*in:
Käufer*in:
Name, Vorname:
Name, Vorname:
Straße:
Straße:
PLZ, Ort:
PLZ, Ort:
Tel:
Tel:
Ausweisnr.:
Kaufgegenstand Fahrrad:
Hersteller/ Marke:
Typ/ Modellbezeichnung:
Rahmenfarbe:
Rahmennummer:
Reifengröße:
Rahmengröße:
Alter des Fahrrades:
Schäden:
Wichtige Vertragsbedingungen (Zutreffendes ggfs. ankreuzen):
Verkäufer*in garantiert, dass das Fahrrad mit Zusatzausstattung sein unbeschränktes Eigentum ist.
Verkäufer*in erklärt, dass das Fahrrad, in der Zeit, in der es sein Eigentum war
o keinen Unfallschaden
o keinen Rahmenbruch erlitten hat.
o keine Angaben
Verkäufer*in erklärt, dass das Fahrrad, in der übrigen Zeit
o keinen Unfallschaden
o keinen Rahmenbruch erlitten hat.
o keine Angaben
Käufer*in erkennt an, dass das Fahrrad bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum Verkäufer*in bleibt.
Das Fahrrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatz-
ansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung
von Pflichten von Verkäufer*in oder Erfüllungsgehilfen*in beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit.
Bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den/die Käufer*in abgetreten.
Kaufpreis: €
Ort, Datum:
Unterschrift Verkäufer*in: Unterschrift Käufer*in:
Bestätigung des Empfangs des Kaufpreises/ einer Anzahlung in Höhe von
Ort, Datum: Unterschrift Verkäufer*in: