Anlage „Informationssicherheit
§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, § 20 Abs. 1 KHSFV
zum Hauptantrag des Landes/der Länder:
vom:
I. Angaben zum Vorhaben und zur Förderfähigkeit
1. Angaben zum Krankenhaus
Name:
Standort:
Träger:
2. Das Krankenhaus gehört nicht zur kritischen Infrastruktur gemäß Anhangs 5
Teil 3 der BSI-Kritisverordnung
Ja
Nein
3. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die
3.1 Beschaffung Errichtung Erweiterung Entwicklung
3.1.1 informationstechnischer kommunikationstechnischer
3.1.2 Anlagen Systeme Verfahren
und / oder
3.2
räumliche Maßnahmen
4. Beschreibung des Vorhabens und der vorgesehenen Maßnahmen
Bundesland auswählen
Bitte kurz beschreiben:
II. Kostenaufstellung (§ 20 Abs. 1 KHSFV)
bitte entsprechende Unterlagen beifügen
Kosten für erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen (ins-
besondere für informations- oder kommunikationstechnische Anlagen und bei Errichtung
von Anlagen auch die unmittelbaren Kosten der Krankenhäuser für eine sichere
Anbindung an ambulante Einrichtungen; § 20 Abs. 2 S. 2 KHSFV) in Euro:
Kosten für die Beratungsleistungen bei der Planung des konkreten Vorhabens in Euro:
Kosten für erforderliche personelle Maßnahmen einschließlich der Kosten für Schulungen
des Personals in Euro:
Kosten für räumliche Maßnahmen, soweit sie für die technische, informationstechnische
und personellen Maßnahmen erforderlich sind; nur in Höhe von 10 % der beantragten
Fördermittel in Euro:
Kosten für die Beschaffung von Nachweisen nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHSFV in Euro:
Sonstige Kosten in Euro:
2
5. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen dienen zur Vermeidung
von Störungen der
Verfügbarkeit Integrität Vertraulichkeit
der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Kranken-
hausträgers, die für die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses und die Sicherheit der
verarbeitenden Patienteninformationen maßgeblich sind
Alle Angaben sind vollständig und richtig.
Ort, Datum Antragstellende Behörde(n)
Unterschrift(en) Abdruck des/der Dienstsiegel(s)
3
III. Fördertatbestandsspezifische Nachweise 22 Abs. 2 KHSFV)
Das antragstellende Land legt/die antragstellenden Länder legen
die Bestätigung des nach § 21 Abs. 5 KHSFV berechtigten Mitarbeitenden des zu
beauftragenden Dienstleisters dem Antrag bei, dass die Maßnahmen erforderlich
sind, um die informationstechnischen Systeme an den Stand der Technik anzupas-
sen (§ 22 Abs. 2 Nr. 8 KHSFV).
dem Antrag den Nachweis über die Berechtigung der Mitarbeiterin oder des Mitar-
beiters des zu beauftragenden IT-Dienstleisters gemäß § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV
bei (§ 22 Abs. 2 Nr. 10 KHSFV).