Bitte kurz beschreiben:
II. Kostenaufstellung (§ 20 Abs. 1 KHSFV)
bitte entsprechende Unterlagen beifügen
☐ Kosten für erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen (ins-
besondere für informations- oder kommunikationstechnische Anlagen und bei Errichtung
von Anlagen auch die unmittelbaren Kosten der Krankenhäuser für eine sichere
Anbindung an ambulante Einrichtungen; § 20 Abs. 2 S. 2 KHSFV) in Euro:
☐ Kosten für die Beratungsleistungen bei der Planung des konkreten Vorhabens in Euro:
☐ Kosten für erforderliche personelle Maßnahmen einschließlich der Kosten für Schulungen
des Personals in Euro:
☐ Kosten für räumliche Maßnahmen, soweit sie für die technische, informationstechnische
und personellen Maßnahmen erforderlich sind; nur in Höhe von 10 % der beantragten
Fördermittel in Euro:
☐ Kosten für die Beschaffung von Nachweisen nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHSFV in Euro:
☐ Sonstige Kosten in Euro:
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5. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen dienen zur Vermeidung
von Störungen der
☐ Verfügbarkeit ☐ Integrität ☐ Vertraulichkeit
der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Kranken-
hausträgers, die für die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses und die Sicherheit der
verarbeitenden Patienteninformationen maßgeblich sind