Mieterselbstauskunft des Verlags für Hausbesitzer GmbH, Stuttgart. Version 01/2019 (ohne Gewähr für künftige Rechtsentwicklungen). Nachdruck verboten. Seite 1 von 2
Freiwillige Mieterselbstauskunft
1. Der/die Mietinteressent(en) erteilen hiermit dem Vermieter für das Objekt
Mietobjekt (Straße Nr., PLZ, Ort)
Vetragsbeginn
folgende freiwillige und wahrheitsgemäße Selbstauskunft:
Mietinteressent/in 1 Mietinteressent/in 2
Name, Vorname Name, Vorname
geb. am/in geb. am/in
Familienstand Familienstand
Straße, Nr. Straße, Nr.
PLZ, Ort PLZ, Ort
Telefon (Festnetz) Telefon (Mobil) Telefon (Festnetz) Telefon (Mobil)
E-Mail Fax E-Mail Fax
Beruf Beruf
Arbeitgeber (Anschrift) Arbeitgeber (Anschrift)
beschäftigt seit Befristung ? beschäftigt seit Befristung ?
mtl. Netto-Einkommen mtl. Netto-Einkommen
Sonstige Einkünfte Sonstige Einkünfte
Haustiere Haustiere
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(Mietinteressent/in)
(Ort, Datum)
(Mietinteressent/in)
2. Die Mietsache wird für Erwachsene und Kinder benötigt.
Ich/wir haben keinerlei Absichten oder Gründe, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen.
3. Das derzeitige Mietverhältnis besteht seit
4. Das derzeitige Mietverhältnis wurde gekündigt seitens des
Vermieters Mieters wegen:
5. Ich/wir versichere/versichern, dass gegen mich/uns in den letzten 5 Jahren weder eine Räumungsklage eingeleitet
wurde, noch dass ich /wir eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe/n.
6. Ich/wir sind in der Lage, eine Mietsicherheit von 3 Monatsmieten sowie die laufende Miete pünktlich zu leisten.
7. Ich/wir versichere/versichern, dass die gemachten Angaben freiwillig und wahrheitsgemäß sind. Mir/uns ist bekannt,
dass unrichtige Angaben im Rahmen der Selbstauskunft den Vermieter zu Anfechtung des Mietvertrags berechtigen.
8. Personenbezogene Daten des Mieters werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO zum Zwecke der Anbahnung
des Mietverhältnisses verarbeitet. Verantwortliche Stelle hierfür ist der Vermieter, gegenüber welchem der Mietinteres-
sent ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Löschung hat. Ferner ist diesem
gegenüber bei Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses ein Widerspruch möglich, soweit Gründe vorliegen,
die sich aus der besonderen Situation des Mieters ergeben. Darüber hinaus steht dem Mieter ein Beschwerderecht bei
einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Sonstige Bemerkungen
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